Datenschutz

Datenverarbeitung durch uns

Eine Nutzung der App #ROmember ist ohne Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an uns (Stadt Rosenheim) möglich.

Sobald Sie unsere App auf Ihrem Gerät durch Download aus dem jeweiligen App-Store installiert haben, können Sie die App nutzen, ohne personenbezogene Daten an uns zu übermitteln.

Sämtlicher Content (Texte, Audiofiles, Bilder, Videos) der App ist bereits durch die Installation der App auf Ihrem Gerät verfügbar, es werden keine weiteren Inhalte von Servern nachgeladen, weswegen die App auch ohne Internet- oder Mobilfunkverbindung im vollen Umfang genutzt werden kann. Bei Klick auf externe Links, die in die Applikation eingebunden sind, wird die App verlassen und der interne Browser Ihres mobilen Endgerätes benutzt.

Im Folgenden erhalten Sie weitergehende Hinweise zum Datenschutz und an wen Sie sich bei weitergehenden Fragen zum Datenschutz wenden können.

 

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze ist:

Stadt Rosenheim
Oberbürgermeister Andreas März
Königstraße 24
83022 Rosenheim
Tel.: 08031/365-1000

 

Datenschutzbeauftragter

Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter:

Stadt Rosenheim
Rechtsamt
Königstraße 24
83022 Rosenheim
Tel.: 08031/365-1070

  

Rechte der betroffenen Person

Jeder natürlichen Person stehen die in der DSGVO genannten Betroffenenrechte aus den Art. 15 – 21 DSGVO in vollem Umfang zu.

Da durch Nutzung unserer App keinerlei personenbezogene Daten verarbeitet werden, wird im Folgenden ausführlicher auf das Recht auf Auskunft und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde eingegangen.

 

Auskunftsrecht - Art. 15 DS-GVO

Sie haben das Recht von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

Zudem steht Ihnen das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie auch verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DS-GVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

 

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde – Art. 77 DS-GVO

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der Sie Beschwerde einreichen, hat Sie als Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DS-GVO zu unterrichten.

 

Diese Datenschutzhinweise werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert.